Der Ausbau des Betriebswerkes in Staufen – mit Werkhallenverlängerung von je 10 m nördlich und südlich, so dass auch vierteilige Talent 2-Züge mit ca. 72,3 m Länge zumindest abgestellt werden könnten – ist für alle Streckenanwohner der Münstertalbahn von Bedeutung:
- Weil der Ausbau auf Reisezüge mit Jakobs-Drehgestell (wie beim Talent 2) zugeschnitten ist, die sich lt. „Hecht-Gutachten“ nicht für die kurvenreiche Strecke der Münstertalbahn eignen.
- Weil Wartungszeiten auch in der Nacht geplant sind. Dadurch könnte die Nachtruhe von aktuell vier Stunden auch auf der Strecke weiter eingeschränkt werden. Spätestens dann, wenn auf der Breisgau-S-Bahn 2020 im Rahmen des weiteren Ausbaus bis zu 70 Elektrozüge verkehren (so Dr. Gerstner, SWEG) und eine elektrifizierte Halle in Endingen nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.
- Da das Betriebswerk aufgrund seiner räumlichen Dimensionen und Leistungsfähigkeit auch für andere Verkehrsunternehmen interessanter wird. Nach der Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur muss die SWEG dieses Betriebswerk auf Antrag jedem anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen. Nutzungsformulare sind bereits auf der SWEG-Website verfügbar.
- Falls ein anderes Eisenbahnverkehrsunternehmen ab Mitte 2016 den Beförderungsauftrag auf der Münstertalbahn ganz oder nur für einzelne, ganz bestimmte Fahrten (z.B. im Auftrag der SWEG) erhält, bleiben das Betriebswerk und die 11 km lange Strecke im Eigentum der SWEG, d.h. können auch für weitere BSB 2020-Züge genutzt werden.
Die Pläne zum Ausbau des Betriebswerks Staufen sind auf der Website des Regierungspräsidiums Freiburg öffentlich einsehbar.
Bis einschließlich 23.03.2015 gingen zahlreiche Einwendungen von Betroffenen schriftlich beim Regierungspräsidium Freiburg bzw. der Stadt Staufen ein.
Das ursprüngliche Planfeststellungsverfahren wurde im Jahr 2012 geteilt, damit die Elektrifizierung der Strecke im ersten Teil zügig genehmigt werden konnte. Beim Ausbau des Betriebswerkes zeichneten sich damals bereits Probleme ab – inbesondere hinsichtlich Lärmschutz.
Weitere Informationen gibt es via Interessengemeinschaft Staufen 2020 (IG2020) c/o Grünmatten 2, 79219 Staufen.